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Buchhaltung / Büroservice
Wir rechnen viertelstündlich ab. Die verrechneten Arbeiten werden in einem Rapport aufgeführt und unserer Rechnung beigelegt. Sie profitieren also von voller Transparenz. Wir sind MWSt-pflichtig, Sie können also die Vorsteuer abziehen. Steuererklärungen werden ebenfalls nach Aufwand abgerechnet.
Reine Bürodienstleistungen (ohne Buchhaltung) werden wie erwähnt abgerechnet, allerdings zu einem günstigeren Stundensatz.

Steuererklärungen Privatpersonen
Diese werden pauschal in Rechnung gestellt. Wir unterscheiden "einfache" Steuererklärungen (ohne Liegenschaft(en), Beteiligung(en) usw.) und "komplexe" Steuererklärungen.


Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne unsere detaillierte Preisliste zu.